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   LG Bonn, 20.01.1992 - 9 O 117/90   

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https://dejure.org/1992,8609
LG Bonn, 20.01.1992 - 9 O 117/90 (https://dejure.org/1992,8609)
LG Bonn, Entscheidung vom 20.01.1992 - 9 O 117/90 (https://dejure.org/1992,8609)
LG Bonn, Entscheidung vom 20. Januar 1992 - 9 O 117/90 (https://dejure.org/1992,8609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Unwirksamkeit der Regelungen über die Sicherungseinrichtung für Banken; Ausschluss eines Rechtsanspruchs der Mitgliedsbanken auf Hilfeleistung durch die Sicherungseinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1992, 879
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.07.2010 - II ZR 23/09

    Beitragspflichten der Vereinsmitglieder: Erfordernis des Aufnahme eines variablen

    Weiter weist der Senat auf folgendes hin: Der im Vereinsrecht geltende Grundsatz der Gleichbehandlung aller Vereinsmitglieder, durch den die Organisationsgewalt des Vereins eine allgemeine Beschränkung erfährt (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1967 - II ZR 142/65, BGHZ 47, 381, 386; vom 9. Juni 1997 - II ZR 303/95, ZIP 1997, 1591, 1592 f. unter III.; Reichert aaO Rn. 838, 840; Weick in Staudinger aaO § 35 Rn. 14), gewinnt besondere Bedeutung bei der Erhebung der Mitgliedsbeiträge (BGH, Urteil vom 24. März 1954 - II ZR 33/53, LM 2 zu § 39 BGB; vgl. LG Bonn, DB 1992, 879, 881).
  • OLG Stuttgart, 15.12.2011 - 3 U 149/11

    Vereinssatzung: Wirksamkeit einer eine "Sonderumlage" betreffenden Bestimmung

    Eine solche Ungleichbehandlung ist grundsätzlich unzulässig (LG Bonn DB 1992, 879; Schöpflin, a.a.O., § 58 BGB Rn. 5).
  • OLG Köln, 29.10.1992 - 18 U 35/92

    Zulässigkeit und Erforderlichkeit einer Inhaltskontrolle verbandsinterner Normen;

    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 20. Januar 1992 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 117/90 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die Klage wird abgewiesen.

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. Januar 1992 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 117/90 - wird zurückgewiesen.

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